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maik gossen

EU-RechtAktualisiert am 2. Oktober 20267 Min. Lesezeit

AI-Act: Was Shopify-Shops seit August 2026 kennzeichnen müssen

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt seit 2. August 2026. Welche Pflichten daraus für Shopify-Shops folgen und wo ein freiwilliger Hinweis sinnvoll ist.

Blauer Würfel hinter einer Milchglasscheibe auf einer Steinplatte

Kurz gesagt

  • Stichtag: Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat daran im Kern nichts verschoben.
  • Chatbots: Kunden müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter des Chatbots, du solltest den Hinweis aber in deiner Chat-App prüfen.
  • Maschinenlesbare Markierung: Pflicht für Anbieter von generativen KI-Systemen wie Bildgeneratoren. Dein Shop muss hier nichts tun.
  • Sichtbare Kennzeichnung: Für Shops vor allem bei Deepfakes Pflicht. Normale Produkttexte fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht für Texte.
  • KI-Kompetenz: Artikel 4 verlangt Maßnahmen für KI-Kompetenz im Team. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.
  • Risiko: Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, bei KMU gilt der niedrigere Betrag.

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Er regelt Transparenzpflichten für KI. Rund um das Thema kursiert viel Halbwissen, etwa dass jedes KI-Produktbild und jeder KI-Produkttext gekennzeichnet werden muss. So pauschal stimmt das nicht.

Für Shopify-Shops zählen vor allem der KI-Hinweis im Chatbot und die Kennzeichnung von Deepfakes. Die maschinenlesbare Markierung ist Sache der Tool-Anbieter. Stand: Oktober 2026.

Die Verordnung ist vollständig in der EU-Rechtsdatenbank EUR-Lex einsehbar, Hinweise der Kommission findest du auf der Seite des EU Digital Strategy Hub.

Was der AI-Act ist

Die EU-KI-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, ist das erste Gesetz der EU, das künstliche Intelligenz allgemein regelt. Sie gilt in Stufen. Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 seit August 2026, weitere Teile folgen später.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen, und Betreibern, die es in eigener Verantwortung nutzen. Ein Shop, der Midjourney, ChatGPT oder eine Chatbot-App nutzt, ist in der Regel Betreiber. Wer einen eigenen Chatbot entwickelt und anbietet, kann selbst Anbieter sein.

Hat der Digital Omnibus etwas verschoben?

Der sogenannte KI-Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, gilt seit Ende Juli 2026. Er verschiebt vor allem die Regeln für Hochrisiko-KI. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten weiter ab dem 2. August 2026.

Eine Ausnahme gibt es. Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Das betrifft nur Tool-Anbieter.

Was Artikel 50 regelt

Absatz 1, KI-Interaktion: KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gebaut sein, dass Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich. Das ist eine Pflicht des Anbieters. Für Shops ist sie trotzdem relevant, weil du entscheidest, wie die Chat-App bei dir konfiguriert ist.

Absatz 2, maschinenlesbare Markierung: Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bilder, Audio, Video oder Texte erzeugen, müssen die Ergebnisse maschinenlesbar als KI-generiert markieren. Darum kümmern sich OpenAI, Google, Midjourney und Co.

Absatz 4, Deepfakes: Betreiber, die Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist. Ein Deepfake ist ein Bild, Audio oder Video, das echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken würde.

Absatz 4, Texte von öffentlichem Interesse: KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen gekennzeichnet werden. Das gilt nicht, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Produktbeschreibungen, Kollektionstexte und SEO-Metadaten sind keine Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Die Hinweise müssen klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheinen.

Die Markierung von KI-Bildern ist Sache der Anbieter wie OpenAI oder Google. Für den Hinweis im Chat deines Shops bist du zuständig.

Chatbots und digitale Assistenten

Für Shops ist der Chatbot der wichtigste Punkt. Wer Tidio AI, Gorgias AI oder einen ähnlichen KI-Assistenten nutzt, sollte prüfen, ob der Bot sich als KI zu erkennen gibt. Ein Chat-Button allein macht das nicht offensichtlich. Viele Nutzer können Live-Chat und KI nicht unterscheiden.

Am einfachsten sagt der Bot im ersten Satz, dass er eine KI ist, etwa mit „Hi, ich bin ein KI-Assistent und helfe dir bei Produktfragen.“ Ein „Hi, ich bin deine Support-Assistentin“ reicht dafür nicht. Zusätzlich hilft ein dauerhafter Hinweis im Header des Chat-Fensters. Übernimmt ein Mensch, sag das ebenfalls.

Shopify Sidekick nutzt nur du als Shopbetreiber, und dass es eine KI ist, ist offensichtlich. Für deinen Shop zählen die Systeme, mit denen Kunden direkt interagieren.

KI-generierte Bilder und Videos

Die maschinenlesbare Markierung übernimmt der Tool-Anbieter. Entferne aber keine Metadaten wie C2PA, die der Generator setzt, wenn es sich vermeiden lässt.

Eine sichtbare Kennzeichnung ist nach dem AI-Act Pflicht, wenn ein Bild oder Video ein Deepfake ist. Ob ein fotorealistisches KI-Model-Shot oder ein Lifestyle-Bild darunter fällt, ist noch nicht abschließend geklärt. Wenn es echte Menschen, Orte oder Produkte so zeigt, dass es echt wirkt, ist ein Hinweis wie „KI-generiert“ am Bild der sichere Weg. Bei klar erkennbaren Illustrationen oder Stimmungsbildern ist es eher keine Pflicht.

Unabhängig vom AI-Act darf ein Produktbild nach Wettbewerbsrecht nicht über das Produkt täuschen. Wenn ein KI-Bild Farbe, Material oder Verarbeitung besser zeigt, als die Ware ist, ist das eine Irreführung, auch mit Kennzeichnung.

KI-generierte Produkttexte

Für normale Produkttexte, Kollektionstexte und Meta-Beschreibungen gibt es nach dem AI-Act keine Kennzeichnungspflicht. Die Textregel in Absatz 4 betrifft nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Ein Magazin oder Blog mit Nachrichtencharakter kann darunter fallen, eine Produktbeschreibung nicht.

Für den Inhalt bist du trotzdem verantwortlich. Prüf KI-Texte auf falsche Angaben zu Material, Maßen oder Wirkung. Wer transparent sein will, kann freiwillig einen kurzen Hinweis ergänzen, etwa „Einige Produkttexte entstehen mit KI-Unterstützung und werden von uns geprüft.“ Pflicht ist so ein Hinweis nicht.

Für KI-Zusammenfassungen von Bewertungen gilt dasselbe. Artikel 50 schreibt dort nichts ausdrücklich vor, ein kurzer Hinweis unter der Zusammenfassung schafft aber Vertrauen.

KI-Kompetenz im Team

Artikel 4 der Verordnung gilt seit Februar 2025. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Mitarbeitenden ausreichend KI-Kompetenz haben. Ein Zertifikat oder eine bestimmte Schulung schreibt die Verordnung nicht vor. Der KI-Omnibus hat die Pflicht zudem abgeschwächt. Bisher mussten Anbieter und Betreiber ein ausreichendes Niveau sicherstellen, jetzt müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz zu fördern.

Für einen kleinen Shop reicht in der Praxis eine kurze interne Übersicht: welche KI-Tools im Einsatz sind, wer sie nutzt, worauf zu achten ist und wie KI-Ergebnisse geprüft werden. Dazu eine kurze Einweisung für alle, die damit arbeiten.

Konkrete Umsetzung in Shopify

Chatbot-Hinweis (Pflicht, wenn du einen KI-Chatbot nutzt): Prüf, welche App den Chat steuert, und pass das Begrüßungsstatement an. Wenn die App keinen KI-Hinweis zulässt, ist das ein Grund, die App zu wechseln.

Deepfake-Bilder und Videos (Pflicht, wenn sie echt wirken sollen): Ein dezenter Hinweis „KI-generiert“ direkt am Bild oder Video. Ein pauschaler Satz im Impressum ist dafür zu weit weg.

Übrige KI-Bilder und Texte (freiwillig): Wenn du transparent sein willst, reicht eine kurze Info-Seite, die du im Footer verlinkst, oder ein Hinweis auf der Produktseite. In Shopify lässt sich so ein Hinweis zum Beispiel über ein Metafield pro Produkt steuern.

KI-Kompetenz: Kurze interne Übersicht und Einweisung, siehe oben.

Shopify Theme-Editor mit Produkt-Template
Einen KI-Hinweis am Bild oder auf der Produktseite setzt du im Theme-Editor, zum Beispiel als eigenen Block im Produkt-Template.

Risiken bei Nichteinhaltung

Bei Verstößen gegen Artikel 50 sind Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag.

Ob Wettbewerber Verstöße gegen Artikel 50 abmahnen können, ist noch nicht geklärt. Irreführende Produktbilder lassen sich aber schon heute über das Wettbewerbsrecht abmahnen.

Dazu kommt das Vertrauen der Kunden. Ein KI-Bild, das als echtes Foto wirkt und dann nicht zur Ware passt, führt zu Retouren und schlechten Bewertungen.

Aus der Praxis

In Shop-Audits sehe ich oft zwei Dinge: KI-Chatbots, die sich als „deine persönliche Assistentin“ vorstellen, ohne Hinweis auf KI, und fotorealistische KI-Bilder mit Models, die nirgends als KI erkennbar sind. Den Chatbot zu korrigieren dauert ein paar Minuten. Bei den Bildern lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme, welche davon echt wirken sollen.

Fazit

Für die meisten Shopify-Shops ist der AI-Act überschaubar. Pflicht sind vor allem der KI-Hinweis beim Chatbot und die Kennzeichnung von Bildern oder Videos, die als echt durchgehen würden.

Wo es keine Pflicht gibt, ist ein kurzer, ehrlicher Hinweis trotzdem eine gute Idee. Für das technische Setup wie Chatbot-Hinweis oder KI-Badge gibt es die Shopify-Hilfe, für größere Shops die Shopify-Optimierung.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Händlerverband.

Maik Gossen

Maik GossenIch arbeite als Shopify Freelancer für Shops in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Von mir stammen die Apps EasyWiderruf und Mapasso. Mehr über mich

Häufige Fragen

Was gilt seit 2. August 2026 für Shopify-Shops?

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Für Shops heißt das vor allem: KI-Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, und Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Die maschinenlesbare Markierung von KI-Inhalten ist Pflicht der Tool-Anbieter.

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein, nicht nach dem AI-Act. Pflicht ist die Kennzeichnung bei Deepfakes, also Bildern oder Videos, die echte Personen, Gegenstände oder Orte zeigen und fälschlich echt wirken würden. Bei fotorealistischen KI-Bildern ist ein Hinweis direkt am Bild der sichere Weg.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Für freiwillige Transparenz bei Texten kann ein allgemeiner Hinweis reichen. Für Chatbots und Deepfakes reicht er nicht. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheinen, also im Chat oder am Bild.

Was ist mit ChatGPT-Produkttexten?

Für Produkttexte gibt es nach dem AI-Act keine Kennzeichnungspflicht. Die Textregel betrifft nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Für den Inhalt haftest du aber, prüf also die Fakten. Ein freiwilliger Hinweis ist möglich.

Hat der Digital Omnibus die Fristen verschoben?

Für Shops praktisch nicht. Der Digital Omnibus verschiebt vor allem die Hochrisiko-Regeln. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Nur Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung bis 2. Dezember 2026 Zeit.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen Artikel 50 drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei KMU gilt der niedrigere Betrag. Irreführende KI-Produktbilder können außerdem nach Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

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