EU-Gewährleistung im Onlineshop: Was Shopify-Händler 2026 wissen müssen
Gewährleistungshinweis und GARAN-Label seit September 2026, 2 Jahre Gewährleistung, Reparatur verlängert die Frist. Mit Anleitung für Shopify und Downloads.

Kurz gesagt
- Frist: Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Neuwaren, gegenüber Verbrauchern nicht ausschließbar.
- Beweislast: In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen.
- Neu seit 31. Juli 2026: Wählt der Kunde die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.
- Neu seit 27. September 2026: Jeder Shop braucht den EU-Hinweis zur Gewährleistung. Bei Herstellergarantien über zwei Jahre kommt das GARAN-Label dazu.
- Digitale Elemente: Für Waren mit digitalen Bestandteilen gilt eine Updatepflicht (§ 475b BGB).
- Kosten: Alle Kosten der Nacherfüllung inklusive Rückversand trägt der Verkäufer.
- Risiko: Falsche AGB-Klauseln und irreführende Garantie-Angaben sind klassische Abmahngründe.
Kaum ein Thema wird in Shopify-Shops so oft falsch dargestellt wie die Gewährleistung. In AGB steht "keine Gewährleistung auf Sale-Artikel", auf Produktseiten wird "2 Jahre Garantie" versprochen, obwohl die gesetzliche Gewährleistung gemeint ist, und bei Reklamationen sollen Kunden die Rücksendekosten selbst tragen. Alle drei Punkte sind rechtlich falsch und abmahnfähig.
Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland außerdem das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie über das Recht auf Reparatur. Wer seitdem einen Mangel reparieren lässt statt Ersatz zu bekommen, hat automatisch zwölf Monate länger Gewährleistung. Viele Händler haben davon noch nichts mitbekommen.
Die zugrunde liegende Warenkaufrichtlinie findest du vollständig in der EU-Rechtsdatenbank EUR-Lex, die neue Right-to-Repair-Richtlinie unter Richtlinie (EU) 2024/1799. Ich bin Shopify-Entwickler und gebe hier keine Rechtsberatung.
Gewährleistung vs. Garantie: Der Unterschied, der Abmahnungen kostet
Im Alltag werden die beiden Begriffe ständig vermischt. Rechtlich meinen sie zwei verschiedene Dinge.
Gewährleistung (juristisch: Mängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt automatisch für jeden Verkauf, kostet nichts extra und kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden. Sie deckt Mängel ab, die schon bei der Übergabe vorhanden waren.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Du entscheidest selbst, ob du eine gibst, wie lange sie läuft und was sie abdeckt. Sobald du aber mit einer Garantie wirbst, greifen die Formvorgaben des § 479 BGB. Die Garantieerklärung muss unter anderem klar sagen, dass die gesetzliche Gewährleistung davon unberührt bleibt, wer der Garantiegeber ist und wie der Kunde die Garantie geltend macht.
Ein klassischer Shop-Fehler ist "2 Jahre Garantie" auf der Produktseite, obwohl nur die gesetzliche Gewährleistung gemeint ist. Das ist irreführende Werbung, weil der Satz eine freiwillige Zusatzleistung verspricht, die es nicht gibt. Solche Formulierungen werden regelmäßig abgemahnt.
Gewährleistung gilt immer und lässt sich gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Garantie ist freiwillig, aber wer damit wirbt, muss die Bedingungen nennen.
Die EU-Rechtsgrundlagen: Warenkaufrichtlinie und BGB
Das heutige Gewährleistungsrecht basiert auf der EU-Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771, die seit dem 1. Januar 2022 in den §§ 434 ff. BGB umgesetzt ist. Sie hat den Sachmangelbegriff neu definiert: Eine Ware muss sowohl den subjektiven Anforderungen (was vereinbart wurde) als auch den objektiven Anforderungen (was ein Kunde bei dieser Art Produkt üblicherweise erwarten darf) entsprechen.
Eine Abweichung einfach in die Produktbeschreibung zu schreiben, reicht deshalb nicht mehr. Wenn ein Produkt von der üblichen Beschaffenheit abweicht, etwa ein B-Ware-Gerät mit Kratzern, muss der Verbraucher vor Vertragsschluss eigens darüber informiert werden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert akzeptieren. Ein versteckter Hinweis in den AGB genügt nicht.
Da die Richtlinie EU-weit gilt, ist das Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten ähnlich. Wer über Shopify Markets ins EU-Ausland verkauft, sollte die Unterschiede trotzdem kennen. Einzelne Länder haben längere Fristen, etwa fünf Jahre für bestimmte langlebige Güter. Beim Cross-Border-Verkauf an Verbraucher gilt in der Regel das Recht des Ziellandes, wenn der Shop dorthin ausgerichtet ist.
Fristen und Beweislastumkehr: Die 12-Monats-Regel
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Lieferung. Die Frist beginnt, wenn der Kunde die Ware erhält. Bestell- und Versanddatum spielen keine Rolle.
In der Praxis zählt vor allem die Beweislastumkehr nach § 477 BGB. Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung ein Mangel, wird gesetzlich vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Du als Händler müsstest das Gegenteil beweisen, was in der Praxis fast nie gelingt. Erst ab Monat 13 muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Reklamationen im ersten Jahr musst du deshalb fast immer erfüllen, sofern kein offensichtlicher Bedienfehler oder normaler Verschleiß vorliegt. Wer hier pauschal ablehnt, riskiert Abmahnungen, Chargebacks und schlechte Bewertungen.
Welche Rechte Kunden haben, und wer zahlt
Bei einem Mangel gilt eine feste Reihenfolge. Zuerst kommt die Nacherfüllung, bei der der Kunde zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählt. Du darfst die gewählte Variante nur verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismäßig teuer ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigerst du sie, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück gegen Ware) oder den Kaufpreis mindern. Dazu kommen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche.
Alle Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer, also Transport, Versand, Arbeits- und Materialkosten. Eine AGB-Klausel, die dem Kunden die Rücksendekosten für Gewährleistungsfälle auferlegt, ist unwirksam. Beim Widerruf ist das anders, dort können die Rücksendekosten auf den Kunden abgewälzt werden. Um die Trennung der beiden Rückgabewege geht es auch im Artikel zum Widerrufsrecht und Widerrufsbutton ab Juni 2026.
Neu seit Juli 2026: Reparatur verlängert die Gewährleistung
Am 23. Juli 2026 ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur Right-to-Repair-Richtlinie (EU) 2024/1799 in Kraft getreten. Für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, gelten zwei neue Regeln:
1. Verlängerung der Gewährleistung: Entscheidet sich der Verbraucher bei der Nacherfüllung für die Reparatur statt für eine Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate. Aus zwei Jahren werden also drei. Die EU will damit erreichen, dass mehr defekte Produkte repariert werden.
2. Direkter Reparaturanspruch gegen Hersteller: Für bestimmte Produktgruppen aus Anhang II der Richtlinie, darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte und Staubsauger, haben Verbraucher jetzt einen Reparaturanspruch direkt gegen den Hersteller. Der Anspruch gilt auch außerhalb der Gewährleistung. Dich als Händler betrifft er nur indirekt, im Support werden Kunden ihn aber zunehmend ansprechen.
Dein Support-Team muss also wissen, dass eine Reparatur seit dem 31. Juli 2026 die Frist verlängert, und deine AGB dürfen dem nicht widersprechen. Wer in seinen Rechtstexten noch pauschal "24 Monate Gewährleistung" als Maximum kommuniziert, sollte das prüfen lassen.
Neu seit 27. September 2026: Gewährleistungshinweis und GARAN-Label
Seit dem 27. September 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten aus der EU-Richtlinie (EU) 2024/825. Wie die Kennzeichnung aussieht, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. Es gibt zwei Elemente.
Der Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
Diesen Hinweis muss jeder Shop zeigen, der an Verbraucher verkauft. Er erklärt die zwei Jahre Gewährleistung und führt per QR-Code auf das EU-Portal „Ihr Europa“. Online gehört er gut sichtbar in den Shop, zum Beispiel als Link im Header, auf der Produktseite oder im Warenkorb, der beim ersten Klick den ganzen Hinweis zeigt. Daneben gehört ein klickbarer Link auf europa.eu/youreurope/garantien. Die EU-Kommission empfiehlt außerdem, den Hinweis in die Bestellbestätigung aufzunehmen.

Das GARAN-Label für Herstellergarantien
Das GARAN-Label brauchst du nur, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gibt, die länger als zwei Jahre läuft, nichts kostet und die ganze Ware abdeckt. Außerdem muss der Hersteller dir die Garantie mitgeteilt haben. Eine Garantie auf einzelne Teile oder eine kostenpflichtige Garantieverlängerung zählt nicht.
Das Label füllst du pro Produkt aus. Statt „XX“ steht dort die Garantiedauer in Jahren, dazu kommen Marke und Modellbezeichnung. Im Shop steht es beim Produkt, zum Beispiel in der Bildergalerie oder in der Beschreibung, und noch einmal direkt vor der Bestellung. Für wenig Platz gibt es eine kompakte Version, die beim Klick das ganze Label zeigt.


Layout, Farben und Texte der EU-Vorlagen darfst du nicht ändern. Im Onlineshop gehört die farbige Version hin.
So baust du Hinweis und Label in Shopify ein
Für den Gewährleistungshinweis brauchst du keinen Code. Für das GARAN-Label reichen ein Metafeld und ein paar Zeilen Liquid.
Gewährleistungshinweis
- Lade die PNG-Datei des Hinweises unter Inhalte > Dateien hoch.
- Leg unter Onlineshop > Seiten eine Seite „Gesetzliche Gewährleistung“ an. Füge das Bild ein und darunter den Link auf europa.eu/youreurope/garantien.
- Verlinke die Seite im Theme-Editor. In Dawn und vielen anderen Themes gibt es auf der Produktseite den Block „Pop-up“, der eine Seite als Overlay öffnet. Als Linktext passt „Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte“. Den gleichen Link kannst du in die Ankündigungsleiste oder den Footer setzen.
- Füge Bild und Link unter Einstellungen > Benachrichtigungen in die Bestellbestätigung ein.
GARAN-Label
- Leg unter Einstellungen > Benutzerdefinierte Daten > Produkte ein Metafeld vom Typ „Datei“ an, zum Beispiel custom.garan_label.
- Füll das Label pro Produkt mit Garantiedauer, Marke und Modell aus und lade es im Metafeld des Produkts hoch.
- Füge auf der Produktseite den Block „Benutzerdefiniertes Liquid“ mit diesem Code ein:
{% if product.metafields.custom.garan_label %}
<a href="{{ product.metafields.custom.garan_label | image_url }}" target="_blank">
{{ product.metafields.custom.garan_label | image_url: width: 400 | image_tag: alt: 'EU-GARAN-Label: Haltbarkeitsgarantie des Herstellers' }}
</a>
<a href="https://europa.eu/youreurope/garantien" target="_blank">Mehr zu Garantien auf europa.eu</a>
{% endif %}Schwieriger ist der Schritt direkt vor der Bestellung. Im Warenkorb kannst du das Label mit demselben Metafeld über line_item.product anzeigen. Im Checkout selbst lassen sich eigene Inhalte vor dem Kaufbutton nur mit Shopify Plus einfügen. Ohne Plus zeigst du das Label im Warenkorb und in der Bestellbestätigung. Ob das in deinem Fall reicht, klär bitte mit deinem Rechtsberater.
Downloads
- Gewährleistungshinweis für den Shop (PNG, 95 KB)
- Gewährleistungshinweis als Vektordatei (SVG, 630 KB)
- Gewährleistungshinweis in A4 für den Laden (PDF, 94 KB)
- GARAN-Label zum Ausfüllen (SVG, 288 KB)
- GARAN-Label (PNG, 13 KB)
- GARAN-Label kompakt (SVG, 8 KB)
Alle Dateien sind die deutschen Originale der Europäischen Kommission. Weitere Sprachen und die Leitlinien findest du auf der Seite der EU-Kommission.
Updatepflicht bei Waren mit digitalen Elementen
Seit 2022 gilt außerdem § 475b BGB. Bei Waren mit digitalen Elementen, also etwa Smartwatches, smarten Haushaltsgeräten oder Geräten mit App-Anbindung, musst du sicherstellen, dass der Kunde während des maßgeblichen Zeitraums funktionserhaltende und Sicherheits-Updates erhält.
Formal trifft die Pflicht den Verkäufer. Als Händler solltest du also nur Produkte listen, deren Hersteller eine verlässliche Update-Versorgung zusagt, und diese Information idealerweise auf der Produktseite dokumentieren. Fehlende Updates sind ein Sachmangel wie jeder andere, mit allen Folgen bis zum Rücktritt.
Gebrauchtwaren, B-Ware und B2B
Gebrauchtwaren: Die Gewährleistung kann auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Eine Klausel, die nur in den AGB steht, reicht seit 2022 nicht mehr. Im Shop lässt sich das etwa über einen gesonderten Hinweis mit Checkbox im Checkout oder auf der Produktseite lösen.
B-Ware ist rechtlich meist Neuware mit Mängeln, die als Beschaffenheitsabweichung gesondert vereinbart werden müssen. "B-Ware, daher nur 1 Jahr Gewährleistung" funktioniert nur, wenn die Ware tatsächlich als gebraucht gilt. Das ist eine Einzelfallfrage.
B2B: Zwischen Unternehmern ist das Gewährleistungsrecht weitgehend dispositiv. Fristverkürzungen und Haftungsbeschränkungen sind in Grenzen möglich, und es gilt die Rügepflicht des § 377 HGB. Wer einen reinen B2B-Shop betreibt, hat deutlich mehr Gestaltungsspielraum, muss den B2B-Charakter aber sauber sicherstellen.
Umsetzung im Shopify-Shop: Die Checkliste
In Shopify kannst du sechs Punkte konkret angehen.

1. AGB und Rechtstexte aktualisieren: Prüfe, ob deine AGB die Rechtslage seit 2022 und die Reparatur-Verlängerung seit Juli 2026 korrekt abbilden. Veraltete Klauseln wie Gewährleistungsausschlüsse für Sale-Artikel oder pauschale 1-Jahres-Fristen für Neuware müssen raus.
2. Produktseiten prüfen: Überall, wo "Garantie" steht, prüfen: Ist wirklich eine freiwillige Garantie gemeint? Falls ja, braucht es eine vollständige Garantieerklärung nach § 479 BGB, zum Beispiel als verlinkte Seite oder Metafeld-gestützter Tab auf der Produktseite. Falls nein, umformulieren.
3. Retouren-Prozess trennen: Widerruf und Gewährleistung sind zwei verschiedene Prozesse mit unterschiedlicher Kostenverteilung. Im Kundenkonto und in den Retouren-Mails sollte klar sein, welcher Weg gerade läuft. Für den Widerruf gibt es seit Juni 2026 die Pflicht zum Widerrufsbutton. Dafür habe ich die EasyWiderruf App gebaut.
4. Gebraucht- und B-Ware sauber kennzeichnen: Wer verkürzte Fristen nutzen will, braucht die ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung vor Vertragsschluss, technisch etwa über Produkt-Metafelder plus Checkout-Hinweis.
5. Support-Team briefen: Die 12-Monats-Beweislastumkehr, die Kostentragung und die neue Fristverlängerung nach Reparatur gehören in jedes Support-Playbook. Falsche Auskünfte im Kundenservice sind ein unterschätztes Abmahn- und Bewertungsrisiko.
6. Gewährleistungshinweis und GARAN-Label einbauen: Seit dem 27. September 2026 Pflicht. Die Anleitung und die Dateien stehen weiter oben.
Typische Abmahnfallen
Diese Formulierungen sehe ich in Shop-Audits immer wieder. Alle sind angreifbar.
"Keine Gewährleistung auf reduzierte Artikel": Unwirksam, die Gewährleistung gilt unabhängig vom Preis.
"Rücksendekosten bei Reklamationen trägt der Käufer": Unwirksam, die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer.
"2 Jahre Garantie auf alle Produkte": Irreführend, wenn nur die gesetzliche Gewährleistung gemeint ist.
"Gewährleistung nur gegen Vorlage der Originalverpackung": Unwirksam, das Gesetz kennt keine solche Bedingung.
"Bei Mängeln wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller": Als Pflicht unzulässig. Der Kunde hat den Vertrag mit dir geschlossen, also schuldest du die Gewährleistung.
Fazit
Das EU-Gewährleistungsrecht ist für Händler unbequem, lässt sich aber gut berechnen. Wer AGB, Produktseiten und Support-Prozesse einmal sauber aufsetzt, hat mit dem Thema im Alltag wenig Stress.
Gefährlich sind vor allem Altlasten wie AGB von vor 2022, nie geprüfte Garantie-Formulierungen in Produkttexten und Retouren-Prozesse, die Widerruf und Gewährleistung vermischen. Diese Punkte prüfen Abmahnvereine zuerst, weil sie von außen sichtbar sind.
Die Rechtstexte selbst gehören in die Hände eines Anwalts oder eines Dienstes wie IT-Recht Kanzlei oder Händlerbund. Die technische Umsetzung, etwa Garantie-Tabs über Metafelder, die Kennzeichnung von Gebrauchtware oder getrennte Retouren-Wege im Theme, ist ein eigener Schritt. Für kleinere Aufgaben gibt es die Shopify-Hilfe, für größere Umbauten die Shopify-Optimierung.



