Widerrufsbutton in Shopify: Was seit Juni 2026 gilt und wie du ihn einrichtest
Widerrufsbutton in Shopify: Was § 356a BGB seit dem 19. Juni 2026 verlangt, was in die Widerrufsbelehrung gehört und wie du es im Shop umsetzt.

Kurz gesagt
- Rechtsgrundlage: Seit dem 19. Juni 2026 gilt § 356a BGB. Er setzt die Richtlinie (EU) 2023/2673 um und verlangt eine elektronische Widerrufsfunktion für Online-Verträge mit Verbrauchern.
- Button: Beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung, gut lesbar, hervorgehoben und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar.
- Zwei Schritte: Erst Name, Angaben zum Vertrag und E-Mail, dann Absenden über eine Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Mehr Angaben darfst du nicht verlangen.
- Eingangsbestätigung: Unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Widerrufsbelehrung: Das gesetzliche Muster wurde ergänzt. Deine Belehrung muss sagen, dass und wo der Widerruf online möglich ist.
- Risiko: Fehlt die Funktion, drohen Abmahnungen. Fehlt der Hinweis darauf in der Widerrufsbelehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen (maximal 12 Monate und 14 Tage).
Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, eine elektronische Widerrufsfunktion. Im Alltag heißt sie meist Widerrufsbutton. Viele Shopify-Shops haben sie inzwischen. Oft ist sie falsch beschriftet, oder es fehlen der Bestätigungsschritt oder die Uhrzeit in der Eingangsbestätigung.
Alle Angaben haben den Stand Oktober 2026.
Was sich seit Juni 2026 geändert hat
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2673. Sie hat einen neuen Art. 11a in die Verbraucherrechterichtlinie eingefügt. Deutschland hat das mit einem Änderungsgesetz zum BGB und EGBGB umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 28). Die zentrale Vorschrift ist § 356a BGB. Sie gilt seit dem 19. Juni 2026.
Am Widerrufsrecht selbst ändert sich nichts. Die Frist beträgt 14 Tage, die Ausnahmen sind dieselben, und Kunden können weiterhin per E-Mail, Brief oder Muster-Widerrufsformular widerrufen. Neu ist ein zusätzlicher Weg. Wer Verbrauchern ermöglicht, online einen Vertrag zu schließen, muss ihnen auch ermöglichen, ihn online über eine eigene Funktion zu widerrufen.
Was die Widerrufsfunktion können muss
Beschriftung: Die Schaltfläche muss mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung beschriftet sein. „Kontakt“ oder „Retouren“ beschreiben etwas anderes und passen deshalb nicht.
Erreichbarkeit: Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist gut lesbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Ein Login darf nicht nötig sein, außer der Vertrag wurde ausschließlich über ein Kundenkonto geschlossen.
Angaben: Du darfst nur abfragen, was nötig ist: den Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und den elektronischen Kontakt, an den die Bestätigung gehen soll. Ein Widerrufsgrund darf kein Pflichtfeld sein. Typisch ist die Bestellnummer, die aber nicht jeder Kunde zur Hand hat. Praktischer ist ein freies Feld wie „Welche Bestellung?“, in das auch Bestelldatum oder Artikel passen.
Bestätigung: Nach der Eingabe folgt ein zweiter Schritt. Erst über eine Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ oder eine gleichwertige Formulierung wird der Widerruf abgeschickt.
Eingangsbestätigung: Du musst den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, in der Praxis per E-Mail. Die Bestätigung enthält den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Eine Erfolgsmeldung auf der Website genügt dafür allein nicht.
Nicht verwechseln: der Bestellbutton nach § 312j BGB
Bei „Button“ und „Widerruf“ denken manche Shopbetreiber an die ältere Button-Lösung. Die gilt weiterhin und regelt etwas anderes. Nach § 312j Abs. 3 BGB muss der Bestellbutton eindeutig zeigen, dass die Bestellung etwas kostet, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“. „Weiter“, „Bestätigen“ oder „Abschicken“ reichen nicht. Fehlt das, kommt der Vertrag nach § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande.
Prüfe in Shopify unter Einstellungen > Sprachen in den Übersetzungen für den Checkout, wie dein Bestellbutton auf Deutsch beschriftet ist, und passe ihn bei Bedarf an.
Widerrufsbelehrung aktualisieren
Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) wurde zum 19. Juni 2026 ergänzt. Sie enthält jetzt einen Hinweis, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht auch online ausüben können, und wo die Widerrufsfunktion zu finden ist. Setz dort den Link zu deiner Widerrufsseite ein.
Eine Belehrung von vor Juni 2026 solltest du austauschen. Fehlt der Hinweis auf die Widerrufsfunktion, ist die Belehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Sie endet dann spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Beziehst du Rechtstexte von Händlerbund, IT-Recht Kanzlei, Trusted Shops oder einem ähnlichen Anbieter, prüf, ob die aktualisierte Fassung eingespielt ist.
Wie bisher muss die Belehrung vor Vertragsschluss klar erreichbar sein und nach Vertragsschluss in der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mitkommen (§ 312f BGB). Nur einen Link in die Bestellbestätigung zu setzen, ist dafür riskant. Prüf auch die Formulierungen zu Ausnahmen, etwa bei Sonderanfertigungen, verderblichen Waren und digitalen Inhalten.

Digitale Produkte und Abonnements
Bei digitalen Inhalten, also Downloads, Lizenzen oder Streaming, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn du mit der Ausführung beginnst. Dafür muss der Kunde ausdrücklich zugestimmt haben, dass du vor Ablauf der Frist beginnst, und bestätigt haben, dass er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Beides musst du aktiv abfragen, ein vorausgefülltes Häkchen genügt nicht.
Speichere diese Zustimmung mit Zeitpunkt, damit du sie im Streitfall belegen kannst. Shopify bringt diese Checkbox im Checkout nicht mit. Je nach Plan baust du sie über eine Checkout-Extension oder eine App ein.
Bei Abonnements müssen Laufzeit, Kündigungsfristen und Preis vor dem Kauf klar sichtbar sein. Seit 2022 gilt außerdem der Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Das ist eine eigene Pflicht neben dem Widerrufsbutton. Bei Abos brauchst du beide.
Konkrete Umsetzung in Shopify
Widerrufsseite mit zwei Schritten: Eine eigene Seite, auf der Kunden Name, Angaben zur Bestellung und E-Mail eingeben und danach über „Widerruf bestätigen“ absenden. Wie du das mit Bordmitteln baust und wo die Grenzen liegen, steht in der Anleitung zum Einbauen. Eine fertige Lösung ist die App EasyWiderruf.
Platzierung: Einen festen Ort nennt das Gesetz nicht. Es verlangt, dass der Button hervorgehoben und leicht zugänglich ist. Der Händlerbund hält den Footer für am besten geeignet, weil er auf jeder Seite erscheint. Die IT-Recht Kanzlei weist darauf hin, dass ein Footer-Link dann besonders hervorgehoben sein muss, etwa über Farbe und Kontrast. Ein normaler Link zwischen AGB und Impressum reicht also nicht. In Untermenüs oder auf einer allgemeinen Kontaktseite ist die Funktion zu versteckt. Im Kundenkonto kannst du ihn zusätzlich verlinken, als einziger Ort genügt das nicht.
Eingangsbestätigung: Der Kunde bekommt automatisch eine E-Mail mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Checkout und Rechtstexte: Lege Widerrufsbelehrung und AGB als eigene Seiten an, die aus dem Checkout erreichbar sind. In der Belehrung verlinkst du die Widerrufsfunktion.
Bestätigungs-E-Mails: Prüf in den Benachrichtigungsvorlagen, ob die Bestellbestätigung die Widerrufsbelehrung enthält oder als Anhang mitliefert.
Digitale Produkte: Für die Zustimmung brauchst du die Checkbox im Checkout, siehe oben.
Dokumentation, die sich lohnt
Die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit ist Pflicht. Der Rest dieses Abschnitts ist keine gesetzliche Vorgabe, hilft dir aber im Streitfall.
Bewahre jeden eingegangenen Widerruf mit Zeitstempel auf, zusammen mit der verschickten Bestätigung. Halte außerdem fest, welche Fassung deiner Widerrufsbelehrung und AGB wann online war. Ein einfacher Ordner mit datierten PDF-Kopien oder ein internes Änderungsprotokoll reicht dafür.
Abmahnrisiko realistisch einschätzen
Fehler in der Widerrufsbelehrung gehören seit Jahren zu den häufigen Abmahngründen im deutschen Onlinehandel. Ob ein Shop den Widerrufsbutton hat, wie er beschriftet ist und ob ein Bestätigungsschritt folgt, sieht jeder von außen. Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen.
Fehlt der Hinweis auf die Widerrufsfunktion, können Kunden bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen.
Dazu kommt das wirtschaftliche Risiko. Fehlt der Hinweis auf die Funktion in der Widerrufsbelehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht. Kunden können dann bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen.
Nicht jeder Shop wird morgen abgemahnt. Die Umsetzung ist trotzdem überschaubar und kostet deutlich weniger als eine Abmahnung.
Fazit
Für deinen Shop kannst du diese Fragen durchgehen. Gibt es einen hervorgehobenen Button „Vertrag widerrufen“, erreichbar ohne Login? Fragt das Formular nur Name, Bestellung und E-Mail ab? Gibt es den Schritt „Widerruf bestätigen“? Kommt sofort eine E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit? Verweist die Widerrufsbelehrung auf die Funktion? Und ist der Bestellbutton im Checkout korrekt beschriftet?
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Händlerverband.



